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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offen stehen
Grundsätzlich sieht § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG vor, dass ein Pauschalsteuersatz von 25 % für Betriebsveranstaltungen gewährt wird. Im konkreten Fall stand die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offen. Es handelte sich um eine Vorstands- bzw. Führungskräfte-Weihnachtsfeier.
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