Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offen stehen

1105
 Bild: bilderstoeckchen/stock.adobe.com
Bild: bilderstoeckchen/stock.adobe.com

Grundsätzlich sieht § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG vor, dass ein Pauschalsteuersatz von 25 % für Betriebsveranstaltungen gewährt wird. Im konkreten Fall stand die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offen. Es handelte sich um eine Vorstands- bzw. Führungskräfte-Weihnachtsfeier.

Das FG Köln befand, dass der Pauschalsteuersatz nicht zur Anwendung kommt, wenn die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offen steht (FG Köln, Urt. v. 27.1.2022 – 6 K 2175/20, Rev. eingelegt unter dem Az. BFH VI R 5/22).

Mit dem zuvor genannten Urteil hat sich das FG Köln der Rechtsprechung des FG Münster (Urt. v. 22.2.2020 – 8 K 32/19) angeschlossen (vgl. hierzu auch die ausführlichen Ausführungen zur Entscheidung des FG Köln von S. Peterson in AuA 11/22, S. 51 in dieser Rubrik).

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln

· Artikel im Heft ·

Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offen stehen
Seite 48

Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. §

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vom 10.–12.9.2024 wird Europas führende Plattform für Entscheider und Trendsetter der HR-Szene wieder zum Hotspot und Meetingplace der HR

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im

Zunächst ist da ein Verdacht, dann wird es konkret: Eine Minderheit von Arbeitnehmern missbraucht seine Rechte im Rahmen des mobilen Arbeitens bzw

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte

Regelmäßig zum Jahreswechsel drängt sich die Frage auf: Was ist neu, worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen? Wir werfen in dieser Folge einen Blick