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 Bild: bilderstoeckchen/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offen stehen

Grundsätzlich sieht § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG vor, dass ein Pauschalsteuersatz von 25 % für Betriebsveranstaltungen gewährt wird. Im konkreten Fall stand die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offen. Es handelte sich um eine Vorstands- bzw. Führungskräfte-Weihnachtsfeier.

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