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VERGÜTUNG
Betriebsvereinbarung und Besserstellungsverbot
Entgeltsysteme bei Zuwendungsempfängern in Zeiten des Fachkräftemangels
Einführung
Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die Verwendungsmaßgaben der Zuwendungsgeber gebunden. Zwar sind die Arbeitgeber als Rechtsträger (z. B. als Verein oder als gGmbH) selbst für die Mittelverwendung verantwortlich.
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