Betriebsvereinbarung und Besserstellungsverbot

Entgeltsysteme bei Zuwendungsempfängern in Zeiten des Fachkräftemangels

Der Beitrag soll die aktuellen Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Entgeltbetriebsvereinbarungen aufzeigen, insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel und die im TVöD und im TV-L zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume bei der Vergütungsgestaltung.

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 Bild: Jenny Sturm/stock.adobe.com
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Einführung

Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die Verwendungsmaßgaben der Zuwendungsgeber gebunden. Zwar sind die Arbeitgeber als Rechtsträger (z. B. als Verein oder als gGmbH) selbst für die Mittelverwendung verantwortlich. Halten sie sich jedoch nicht an die Vorgaben der Zuwendungsgeber, droht die Mittelkürzung. Ausgaben für das eingestellte Personal unterliegen dabei dem sog. Besserstellungsverbot: Beschäftigte dürfen nicht besser vergütet werden als solche der Zuwendungsgeber selbst. Dies führt dazu, dass der TVöD bzw.

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Betriebsvereinbarung und Besserstellungsverbot
Seite 46 bis 49
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