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 Bild: LALAKA/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Betriebsvereinbarungsoffenheit arbeitsvertraglicher Absprachen

Vor dem LAG Niedersachsen stritten die Parteien über Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Der bis zum 31.1.2022 beschäftigte Kläger war Mitglied des oberen Managementkreises. Seit 1.11.2017 befand er sich bis zu seinem Renteneintritt in bezahlter Freistellung aus der Entnahme von Zeitwertguthaben.

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