Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Betriebsvereinbarungsoffenheit arbeitsvertraglicher Absprachen
Vor dem LAG Niedersachsen stritten die Parteien über Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Der bis zum 31.1.2022 beschäftigte Kläger war Mitglied des oberen Managementkreises. Seit 1.11.2017 befand er sich bis zu seinem Renteneintritt in bezahlter Freistellung aus der Entnahme von Zeitwertguthaben.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
