Vor dem LAG Niedersachsen stritten die Parteien über Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Der bis zum 31.1.2022 beschäftigte Kläger war Mitglied des oberen Managementkreises. Seit 1.11.2017 befand er sich bis zu seinem Renteneintritt in bezahlter Freistellung aus der Entnahme von Zeitwertguthaben. Für die Zeit der Freistellung wurde ihm ein Bonus auf der Grundlage einer 100-%-igen Zielerreichung zugesagt. Im Dezember 2019 kündigte das Unternehmen die Einführung eines neuen Vergütungssystems für das Management an, das deutlich flexibler, aber auch risikobehafteter für die Mitarbeiter war.
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Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort
Das BMAS hat die i. R. d. Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ (ASUG) erarbeiteten arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen zur Gestaltung
●Problempunkt
Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber
Vergütungstransparenz ist spätestens seit dem Entgelttransparenzgesetz aus 2017 und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die 2023 in Kraft
Fraglich war in diesem Fall die Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Werkstätte zur Berufsförderung. Die maßgeblichen