Es geht um die Frage, ob sich in einem Arbeitsvertrag vereinbaren lässt, dass Regelungen durch Betriebsvereinbarung zulasten des Mitarbeiters verschlechtert werden können. Auf den ersten Blick steht einer solchen Vereinbarung nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit nichts entgegen. Das Problem rankt sich insbesondere um die Frage, ob durch Vertragsauslegung auch eine konkludente Vereinbarung möglich ist und wann diese vorliegt.
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Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes
· Artikel im Heft ·
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