Betriebsverfassung und Persönlichkeitsrecht

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Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes
Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) der Mitarbeiter und Regelungen der Betriebsverfassung geraten nicht selten in Kollision. Dies belegt auch der vorliegende Fall:

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Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes

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München

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Betriebsverfassung und Persönlichkeitsrecht
Seite 335
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