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 Bild: pressmaster/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Bewirtungsaufwendungen

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 8.11.2021 zu der Qualität von Bewirtungsaufwendungen Stellung genommen. Nach Ansicht des Gerichts kann der Abzug von Bewirtungsaufwendungen nicht allein deswegen versagt werden, weil die Rechnung der Gaststätte handgeschrieben und nicht maschinengedruckt ist.

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