Direkt zum Inhalt
 Bild: ghazii/stock.adobe.com
Bild: ghazii/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Bezahlte Werbung für den Arbeitgeber

Der BFH hatte zu beurteilen, ob ein von einem Arbeitgeber (Kläger) an Teile der Belegschaft gezahltes Entgelt für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters am privaten Pkw lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Den Zahlungen lagen Mietverträge über Werbeflächen an Privatfahrzeugen zugrunde.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium