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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Bezahlte Werbung für den Arbeitgeber
Der BFH hatte zu beurteilen, ob ein von einem Arbeitgeber (Kläger) an Teile der Belegschaft gezahltes Entgelt für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters am privaten Pkw lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Den Zahlungen lagen Mietverträge über Werbeflächen an Privatfahrzeugen zugrunde.
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