Bezahlte Werbung für den Arbeitgeber

1105
 Bild: ghazii/stock.adobe.com
Bild: ghazii/stock.adobe.com

Der BFH hatte zu beurteilen, ob ein von einem Arbeitgeber (Kläger) an Teile der Belegschaft gezahltes Entgelt für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters am privaten Pkw lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Den Zahlungen lagen Mietverträge über Werbeflächen an Privatfahrzeugen zugrunde. Darin verpflichteten sich die Mitarbeiter zur Verwendung von Kennzeichenhaltern mit Firmenwerbung gegen Bezahlung von jährlich 255 Euro. Nach Ansicht des Finanzamts stellte diese jährliche Zahlung Arbeitslohn dar. Einspruch und Klage gegen den Haftungsbescheid blieben erfolglos.

Der BFH schließt sich mit Beschluss vom 21.6.2022 (VI R 20/20) der Ansicht der Vorinstanz und des Finanzamts an und sieht die Zahlung des Entgelts für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als durch das Arbeitsverhältnis veranlasst an. Damit liegt Arbeitslohn vor, wenn die mit den Arbeitnehmern abgeschlossenen „Werbemietverträge“ keinen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt aufweisen. Eine überwiegend eigenbetriebliche Veranlassung der Zahlung scheidet aus, sofern das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen ist.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen99.98 KB

· Artikel im Heft ·

Bezahlte Werbung für den Arbeitgeber
Seite 53
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs, eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Was ist Technologie?

Der Begriff „Technologie“ leitet sich vom griechischen Wort „technología“ ab, das eine Kombination aus zwei

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Schon heute kämpfen viele Unternehmen in der DACH-Region mit einem akuten Mangel an Arbeitskräften und dieser wird in den kommenden Jahren

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man ein Versprechen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern ab Eintritt eines „biometrischen

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Kläger begehrte eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG, denn er wurde – aus seiner Sicht altersbedingt – bei der Besetzung einer

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Warum wird die Konfliktarbeit in Changeprozessen vernachlässigt?

Viele Unternehmen betrachten die Konfliktarbeit als zusätzlichen