BFH-Urteil zu VIP-Logen und § 37b EStG

1105
 Bild: godlikeart/stock.adobe.com
Bild: godlikeart/stock.adobe.com

Mit Urteil vom 23.11.2023 (VI R 15/21) hat sich der BFH mit der Pauschalierung von Einkommensteuer entsprechend § 37b EStG im Zusammenhang mit sog. VIP-Logen befasst. Konkret ging es um die Bestimmung der für die Bemessungsgrundlage maßgeblichen Aufwendungen des Zuwendenden.

Nach Einschätzung der Richter ist Gegenstand der Sachzuwendung die Überlassung des einzelnen Logenplatzes; Aufwendungen für leer bleibende Plätze sind daher nicht für die Versteuerung zu berücksichtigen, da damit niemandem ein Vorteil zugewendet wird. In solchen Fällen ist somit keine Aufteilung des Gesamtaufwands auf tatsächlich Teilnehmende vorzunehmen. Vielmehr können die Aufwendungen für die überlassenen und tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze mittels sachgerechter Schätzung bestimmt werden.

Der BFH weist dabei auf den von der Finanzverwaltung veröffentlichen VIP-Logen-Erlass hin. Der in der Zuwendung enthaltene Werbeanteil führt mit Bezug auf die Tickets für Geschäftspartner ebenfalls nicht zu einer Versteuerung. Auch Aufwendungen, die auf Tickets für Mitarbeiter entfallen, die zum Zweck der Gäste-/Kundenbetreuung und damit im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse vor Ort sind, sind nicht Bestandteil der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage.

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen128.77 KB

· Artikel im Heft ·

BFH-Urteil zu VIP-Logen und § 37b EStG
Seite 48
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

An dieser Stelle finden Sie jeden Monat eine Übersicht der Kennzahlen verschiedener Berufsgruppen/Jobprofile.

1. Funktionsbeschreibung

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Anlässlich des Eintritts des Vorstandsvorsitzenden in den Ruhestand und der Berufung bzw. Vorstellung des Nachfolgers veranstaltete die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin das Unterlassen der Zugänglichmachung von zwei Bewertungen ihres Unternehmens in

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung wegen

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vom 10.–12.9.2024 wird Europas führende Plattform für Entscheider und Trendsetter der HR-Szene wieder zum Hotspot und Meetingplace der HR