Corona-Impfung von Arbeitnehmern

Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus steht im Zentrum der öffentlichen Diskussion und stellt Arbeitgeber derzeit vor viele Fragen. Einerseits dürften sie ein großes Interesse an einer möglichst hohen Impfbereitschaft ihrer Belegschaft haben, andererseits sind der Einwirkung auf das Impfverhalten von Arbeitnehmern Grenzen gesetzt.
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 Bild: Thaut Images/stock.adobe.com
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Impfpflicht

Eine gesetzliche Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus besteht aktuell nicht. Eine solche ergibt sich auch nicht aus der Coronavirus-Impfverordnung; diese regelt lediglich ein Recht auf eine Schutzimpfung und die Impfreihenfolge nach Prioritäten. Nach dem aktuellen Stand der politischen Diskussion ist eine generelle gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus in Deutschland auch nicht beabsichtigt; sie ließe sich nach dem Positionspapier der Ständigen Impfkommission nur „durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe“ rechtfertigen.

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Sören Seidel

Sören Seidel
Counsel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Allen & Overy LLP, Hamburg

Chantal Ahnefeld

Chantal Ahnefeld
Rechtsreferendarin, Allen & Overy LLP, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Corona-Impfung von Arbeitnehmern
Seite 24 bis 29
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