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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Corona: Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.12.2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :006) den zeitlichen Anwendungsbereich der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Unterstützung für von der Coronakrise Betroffene verlängert. Alle Maßnahmen, die bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden, sind grundsätzlich begünstigt.
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