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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Coronahilfen keine außerordentlichen Einkünfte
Das FG Münster hat mit Urteil vom 26.4.2023 (13 K 425/22 E) entschieden, dass Coronahilfen keine außerordentlichen Einkünfte sind. Zwischen den Parteien (Finanzamt und Steuerpflichtige) war streitig, wie die Besteuerung von Coronahilfen erfolgen sollte. Die Kläger waren der Ansicht, dass es sich um außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs.
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