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ARBEITSRECHT
Das Benachteiligungsverbot in der Praxis
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem Betriebsrat
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern näher zu beleuchten. Das BetrVG hat mit seiner Vorstellung, die Tätigkeit im Betriebsrat sei ein Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 BetrVG), eine Grundsatzentscheidung getroffen.
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