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 Bild: master1305/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 13 Minuten
ARBEITSRECHT

Das Benachteiligungsverbot in der Praxis

Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem Betriebsrat

Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern näher zu beleuchten. Das BetrVG hat mit seiner Vorstellung, die Tätigkeit im Betriebsrat sei ein Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 BetrVG), eine Grundsatzentscheidung getroffen.

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