Das Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz
Die Entwicklung der nationalen und europäischen Rechtsprechung
Hinsichtlich der Entscheidungsspielräume des Arbeitgebers, religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu untersagen, war der EuGH im Hinblick auf die Auslegung der Richtlinie 2000/78, welche auch als Grundlage des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dient, eher arbeitgeberfreundlich (EuGH, Urt. v. 14.3.2017 – C-157/15 sowie C-188/15).
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Prof. Dr. Oliver Haag

Gina Trendle

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