Lesedauer: ca. 1 Minute
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Der „Arbeitsvorgang“ vor dem BVerfG
Das LAG Sachsen-Anhalt hat mit seinem Urteil (v. 13.7.2021 – 5 Sa 350/20 E) die Entscheidung in der Sache ausgesetzt. Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und des Landes Berlin gegen die Urteile des BAG vom 9.9.2020 (4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20) zur Bildung von Arbeitsvorgängen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
