Desk Sharing

Ein Fall der Mitbestimmung?

Das Desk Sharing hat seit seiner Einführung in den USA der 1990er-Jahre nichts an seiner Popularität verloren. Als Element des „Arbeiten 4.0“, zu dem heute auch Co-Working und Mobile Working gehören, ist es fester Bestandteil der Arbeitswelt unseres digitalen Zeitalters. Dabei ist Desk Sharing sowohl im Umfeld von Start-ups als auch bei mittelständischen Betrieben und Großunternehmen zu finden. Angesichts der gestiegenen Bedeutung überrascht es, dass es kaum höchstrichterliche Rechtsprechung zum Themenkomplex Desk Sharing bzw. Co-Working gibt. Dabei stellen sich hier zahlreiche rechtliche Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts, die z.T. strittig sind.

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 Bild: Who is Danny/stock.adobe.com
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Vielfältige Vorteile

Die zunehmend digitale Arbeitswelt macht feste, durchgehende Arbeitszeiten für eine Vielzahl von Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen nicht mehr notwendig. Entsprechend ist es auch nicht erforderlich, dass für alle Mitarbeiter ständig ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss. Das Desk Sharing entspringt dieser Entwicklung: Die Mitarbeiter teilen sich eine geringere Anzahl von Arbeitsplätzen.

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Dr. Dagmar Unger-Hellmich

Dr. Dagmar Unger-Hellmich
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB, Leipzig

· Artikel im Heft ·

Desk Sharing
Seite 18 bis 22
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