Vielfältige Vorteile
Die zunehmend digitale Arbeitswelt macht feste, durchgehende Arbeitszeiten für eine Vielzahl von Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen nicht mehr notwendig. Entsprechend ist es auch nicht erforderlich, dass für alle Mitarbeiter ständig ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss. Das Desk Sharing entspringt dieser Entwicklung: Die Mitarbeiter teilen sich eine geringere Anzahl von Arbeitsplätzen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Dagmar Unger-Hellmich

· Artikel im Heft ·
Ein Betrieb mit 750 Arbeitnehmern plante, sich von insgesamt ca. 160 Beschäftigten betriebsbedingt zu trennen. Darüber informierte die
Auf Augenhöhe verhandeln
Die Betriebsratswahlen 2022 liegen hinter uns. Ein Gremium wird gewählt und meist ist es selbstverständlich, dass sich die
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs
Restrukturierungen erfassen regelmäßig und derzeit auch zunehmend Mitarbeiter der mittleren und höheren Führungsebene, d. h. leitende
Nimmt der Betriebsrat für sich ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch und kann sich dazu mit dem Arbeitgeber nicht einigen, kann er die
Das Hausrecht
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG