1 Rüge der Fehlerhaftigkeit der Anhörung
Bei manchen Rechtsstreiten ist damit dieser Punkt dann erledigt – der Beschäftigte tritt dem nicht mehr oder zumindest nicht mehr substanziiert entgegen. Sollte es anders sein, dann muss der Arbeitgeber im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast darlegen, dass entgegen dem Vortrag der Gegenseite die Anhörung richtig vorgenommen wurde. Weil die unterbliebene wie auch die fehlerhafte Betriebsratsanhörung unweigerlich zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, darf er bei der Anhörung vor Ausspruch der Kündigung keine Fehler machen.
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