Eine Fachberaterin in Teilzeit bewarb sich bei der Muttergesellschaft ihres Arbeitgebers auf eine Vollzeitstelle, die tariflich allerdings niedriger bewertet war. Im Mai 2018 fand ein Bewerbungsgespräch statt, in dessen Folge der Betriebsleiter der Muttergesellschaft und späteren Beklagten eine Anstellung in Vollzeit anbot, womit sich die Klägerin einverstanden erklärte. Hinsichtlich der Vergütungshöhe kam man überein, dass man nochmals sprechen würde.
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