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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Die Tücken der Massenentlassungsanzeige
Vor dem LAG Hannover (Urt. v. 24.2.2021 – 17 Sa 890/20) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung, insbesondere wegen Verletzung des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG. Danach hat der Arbeitgeber gleichzeitig mit der Unterrichtung des Betriebsrats der Arbeitsagentur eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat zuzuleiten.
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