1 Herausforderungen durch die EU
Seit vor neun Jahren die Entsenderichtlinie der EU mit der Verordnung 883/2004 (EG) und der entsprechenden Durchführungsverordnung in Kraft trat, sind Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet, jede grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit innerhalb des EWR und in der Schweiz sowohl bei den jeweils zuständigen nationalen Behörden als auch beim zutreffenden Versicherungsträger anzuzeigen. Zum EWR gehören die Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Monaco, Andorra und San Marino sind von diesen Regelungen ausgenommen.
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Martin Theobald

· Artikel im Heft ·
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„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global
Herr Meier, Herr Dallman, Herr Cooper, zum Anfang die ganz grundsätzliche Frage: Wann liegt überhaupt
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Die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Ihre Angehörigen sind oft nicht in der
Der Küttner feiert runden Geburtstag und wird 30: Das jährlich seit 1994 neu erscheinende und von erfahrenen Richtern, Anwälten und
Die Entsendevorschriften
Grundlagen und Ziele des Entsenderechts
Die rechtliche und geistige Grundlage des Entsenderechts ist die
Grundsatz: Territorialprinzip
Aufgrund des sog. Territorialitätsprinzips gilt deutsches Recht grundsätzlich nur im Inland und im Ausland das lokale