1 Herausforderungen durch die EU
Seit vor neun Jahren die Entsenderichtlinie der EU mit der Verordnung 883/2004 (EG) und der entsprechenden Durchführungsverordnung in Kraft trat, sind Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet, jede grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit innerhalb des EWR und in der Schweiz sowohl bei den jeweils zuständigen nationalen Behörden als auch beim zutreffenden Versicherungsträger anzuzeigen. Zum EWR gehören die Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Monaco, Andorra und San Marino sind von diesen Regelungen ausgenommen.
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Martin Theobald

· Artikel im Heft ·
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