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 Bild: Mono/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Dienstreisen ins Ausland

Das BMF hat mit Schreiben vom 23.11.2022 (IV C 5 – S 2353/19/10010:004) die ab 1.1.2023 geltenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz bekannt gemacht. Pandemiebedingt galten für das Kalenderjahr 2022 die bereits zum 1.1.2021 veröffentlichten Beträge (BMF-Schreiben vom 3.12.2020, BStBl I, S. 1256) unverändert weiter.

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