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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Diskriminierung bei der bAV wegen Teilzeit
Das Arbeitsverhältnis der Klägerin bestand seit 1984 in Vollzeit. Ab dem Jahr 2005 reduzierte sie die regelmäßige Arbeitszeit auf die Hälfte. Das Arbeitsverhältnis endete zum 30.9.2020, d. h. die letzten 15 Jahre hatte die Klägerin in Teilzeit gearbeitet.
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