DSGVO-Hopping
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert werden (Gola/Franck, DS-GVO, 2. Aufl. 2018, Art. 15 Rz. 2). Auf Anfrage müssen der betroffenen Person diese Auskünfte transparent, verständlich und leicht zugänglich in einer klaren und einfachen Sprache kostenfrei übermittelt werden. Der Auskunftsanspruch dient dazu, den Betroffenen in die Lage zu versetzen, seine Rechte auf Löschung, Berichtigung und Einschränkung der Bearbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 16 ff. DSGVO) geltend zu machen.
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