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 Bild: master1305/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 15 Minuten
ARBEITSRECHT

DSGVO-Hopping

Präventions-/Verteidigungsstrategien gegen Auskunftsansprüche

Anspruchsinhalt

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert werden (Gola/Franck, DS-GVO, 2. Aufl. 2018, Art. 15 Rz. 2).

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