DSGVO: Risiken für Personaler?
Ausgangslage
Datenschutzrechtliche Aspekte durchdringen das Arbeitsrecht immer stärker. Sei es die Frage nach der Stellung des Betriebsrats als eigene verantwortliche Stelle, nach dessen Mitbestimmungsrechten bei der Einführung von Software oder neuen EDV-Systemen über Fragen zur Zulässigkeit verdeckter interner Ermittlungen bzw. zur Verwertbarkeit von dort gewonnenen Beweismitteln bei internen Ermittlungen: Ob und wenn ja welche personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber verarbeitet werden dürfen, beschäftigt Personalabteilungen mittlerweile in großem Ausmaß.
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Prof. Dr. Michael Fuhlrott

RiArbG Sönke Oltmanns

· Artikel im Heft ·
Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche
Nach dem im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes neu eingefügten § 79a BetrVG hat der Betriebsrat bei der Verarbeitung
Wesentliche datenschutzrechtliche Implikationen
Möchte ein Unternehmen eine Personalsoftware einführen, sind zunächst einige
Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden