DSGVO: Risiken für Personaler?

Auskunftsanspruch, Schadensersatz und Bußgelder
Der Beitrag gibt einen Überblick zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, dessen Anforderungen, der richtigen arbeitgeberseitigen Reaktion und den Konsequenzen bei dessen fehlerhafter Beantwortung.
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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Ausgangslage

Datenschutzrechtliche Aspekte durchdringen das Arbeitsrecht immer stärker. Sei es die Frage nach der Stellung des Betriebsrats als eigene verantwortliche Stelle, nach dessen Mitbestimmungsrechten bei der Einführung von Software oder neuen EDV-Systemen über Fragen zur Zulässigkeit verdeckter interner Ermittlungen bzw. zur Verwertbarkeit von dort gewonnenen Beweismitteln bei internen Ermittlungen: Ob und wenn ja welche personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber verarbeitet werden dürfen, beschäftigt Personalabteilungen mittlerweile in großem Ausmaß.

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Prof. Dr. Michael Fuhlrott

Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FUHLROTT Arbeitsrecht, Hamburg

RiArbG Sönke Oltmanns

RiArbG Sönke Oltmanns
Datenschutzbeauftragter, Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein, Arbeitsgericht Neumünster

· Artikel im Heft ·

DSGVO: Risiken für Personaler?
Seite 8 bis 13
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