Liebe Leserinnen, liebe Leser,

1105
 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
Bild: rangizzz/stock.adobe.com

der Anpassungsbedarf in der heutigen Zeit ist vor allem für Arbeitgeber enorm, und so stellt sich die Frage, ob es noch genügt, sich in kontinuierlichen, kleinen Schritten zu verändern und sich so den existierenden und kommenden Herausforderungen zu stellen oder ob vielmehr neue Grundlagen geschaffen werden müssen. Gemeint ist die Transformation, die grundlegende Neuausrichtung und Umgestaltung bestehender Prozesse im Unternehmen. Es handelt sich um einen Wandel, der nahezu jeden Bereich tangiert und hierzu gehört insbesondere HR. Im Titelthema gehen unsere Autoren einmal Schritt für Schritt alle Phasen durch und legen ihren Schwerpunkt auf die Möglichkeiten, die das Arbeitsrecht bietet, zeigen aber auch die Grenzen auf, die Gesetzgeber und Rechtsprechung setzen. Der Erfolg tiefgreifender Veränderungen zeigt sich meist erst zeitverzögert und so sollte auch die Vorbereitung frühzeitig beginnen. Welche Faktoren zum Erfolg beitragen, können Sie ab Seite 8 nachlesen.

Eine ganz kurzfristige Reaktion auf sich verändernde Umstände in Krisenzeiten ist die Kurzarbeit. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und was es hier insbesondere im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld zu beachten gilt, haben unsere Autoren ab Seite 18 zusammengefasst.

Den Bogen zur langfristigen strategischen Neuausrichtung schlägt unser Autor ab Seite 28 und betrachtet dabei nicht die Organisation als Ganzes, sondern befasst sich mit dem Personalmanagement im Speziellen. Er liefert einen Blick auf die kommenden Anforderungen von HR und zeigt das neue Rollenverständnis sowie Wege hin zu einem Wertschöpfungscenter im Unternehmen.

Die Anforderungen an Sie als Personaler und Personalerin werden zunehmend anspruchsvoller. Damit Sie Ihr Know-How in der täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen können, vermittelt Ihnen unser Online-Kurs innerhalb von 3 Monaten eine umfassende Ausbildung.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen168 KB

· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Seite 1
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Dr. Bani-Harouni, welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Karriere gemacht, die den Zusammenhang zwischen der Effektivität von Meetings und der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Werden Arbeitnehmern eines Luftfahrtunternehmens unentgeltlich oder verbilligt Flüge gewährt, die auch unternehmensfremden Dritten

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Viele kleine und mittelständische Unternehmen finden keinen geeigneten Nachfolger. Laut dem Report Unternehmensnachfolge 2024 der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Begriff Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

●Problempunkt

Die Parteien streiten – zweitinstanzlich noch – über die Zahlung einer Abfindung. Der 1961 geborene Kläger war seit 1989