Das Problem hinter der Kurzarbeit
Arbeitnehmer stehen in Deutschland bekanntlich unter besonderem Schutz, wie sich etwa in § 615 BGB zeigt. Hierin heißt es vereinfacht gesagt, dass der Arbeitgeber, wenn er mit der Annahme der Arbeit seiner Arbeitnehmer in Verzug ist, für die angebotene Arbeit den vollen Lohn zahlen muss und keine Nacharbeit verlangen kann. Die Nichtannahme der Arbeit kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen und bedarf keines Verschuldens des Arbeitgebers.
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Maximilian Hawranke
Aziza Yakhloufi
· Artikel im Heft ·
Der BFH (Urt. v. 23.12.2023 – VI R 9/21) hatte über die steuerliche Einordnung eines teilweisen Darlehenserlasses bei der beruflichen
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine nachgewiesene Corona-Infektion einen Arbeitsunfall darstellt. Der Kläger, der in einem
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Problempunkt
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Unternehmen als Helfer im Menschenrechtsschutz
Menschenrechtsschutz stellt eine ursprünglich staatliche Aufgabe dar: Durch die