Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft bietet von Entlassung bedrohten Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit professioneller Unterstützung – meist durch externe Dienstleister – einen neuen Job zu finden. Transfergesellschaften werden durch das „Kurzarbeitergeld zur Förderung der betrieblichen Eingliederung bei Restrukturierungen“, kurz Transferkurzarbeitergeld, gem. § 111 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Das Transferkurzarbeitergeld beträgt wie das allgemein bekanntere konjunkturelle Kurzarbeitergeld 60 bzw. 67 % der sog. Nettoentgeltdifferenz (§§ 111 Abs. 9, 105 SGB III).
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Carolin Oebel

· Artikel im Heft ·
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