Böswilliges Unterlassen von anderweitigem Verdienst während Annahmeverzug
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags in leitender Position tätig. Nach rechtskräftig als unwirksam beurteilter arbeitgeberseitiger Kündigung machte der Kläger Annahmeverzugslohn und eine Nutzungsausfallentschädigung für einen nicht zur Verfügung gestellten Dienstwagen geltend. Als die Beklagte das Arbeitsverhältnis kündigte, wies sie nicht auf die Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung gem. § 38 Abs. 1 SGB III hin. Der Kläger hatte sich sodann weder arbeitsuchend gemeldet, noch Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen, obwohl ihm die Meldepflicht an sich bekannt war.
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Prof. Dr. Feyzan Ünsal

· Artikel im Heft ·
Ob in derartigen Situationen tatsächlich eine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist oder nicht, war für das Entstehen des Anspruchs auf Zahlung
Voraussetzungen für Annahmeverzug nach einer Kündigung
Grundsätzlich gerät der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer die
Kommt der Arbeitgeber nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, schuldet er nur dann die Vergütung, wenn der Mitarbeiter es nicht
Ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach Ausspruch einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung besteht dann nicht, wenn der Arbeitnehmer es
Eine internationale private Ersatzschule klagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegen eine irische Lehrerin, da diese die vertraglich
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten zunächst als Geschäftsführerin und nach ihrer Berufung weiterhin als Angestellte