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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Böswilliges Unterlassen von anderweitigem Verdienst während Annahmeverzug

§§ 293 ff., 611a, 615 BGB; § 11 Nr. 2 KSchG; § 38 Abs. 1 SGB III

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags in leitender Position tätig. Nach rechtskräftig als unwirksam beurteilter arbeitgeberseitiger Kündigung machte der Kläger Annahmeverzugslohn und eine Nutzungsausfallentschädigung für einen nicht zur Verfügung gestellten Dienstwagen geltend.

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