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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Eingruppierung: „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 22.3.2022 – 5 Sa 169/21, rk.) entschied zu einem Eingruppierungsfall einerseits zur Bildung von Arbeitsvorgängen, andererseits zur Bewertung mit dem Tätigkeitsmerkmal „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“.

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