Die Klägerin ist seit 2004 bei der Zollverwaltung angestellt. 2006 wurde sie zur Gleichstellungsbeauftragten des Hauptzollamtes der beklagten Stadt gewählt. Die Klägerin ist zu 100 % von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. 2010 wurde sie infolge des Bewährungsaufstiegs höhergruppiert, 2016 nach einem Bewerbungsverfahren auf einen Posten mit Aufgaben nach Entgeltgruppe 9b umgesetzt. Die Klägerin ist der Auffassung, sie sei nach Entgeltgruppe 11 zu vergüten und legt dieser Beurteilung ihre Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte zugrunde, die ein beträchtlich gesteigertes fachliches Wissen und Können verlangen würden.
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Sebastian Günther
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