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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten
Die Klägerin ist seit 2004 bei der Zollverwaltung angestellt. 2006 wurde sie zur Gleichstellungsbeauftragten des Hauptzollamtes der beklagten Stadt gewählt. Die Klägerin ist zu 100 % von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. 2010 wurde sie infolge des Bewährungsaufstiegs höhergruppiert, 2016 nach einem Bewerbungsverfahren auf einen Posten mit Aufgaben nach Entgeltgruppe 9b umgesetzt.
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