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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Einhaltung des Datenschutzes durch den Betriebsrat

Nach dem im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes neu eingefügten § 79a BetrVG hat der Betriebsrat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Allerdings bleibt der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche i. S. d. datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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