Im Rahmen eines Verfahrens über die Beantragung von Prozesskostenhilfe hat das FG Münster entschieden, dass für Klagen, die die Auszahlung der Energiepreispauschale betreffen, die Finanzgerichte zuständig sind.
Der Antragsteller hatte seinen Arbeitgeber beim FG Münster auf die Auszahlung der 300 Euro verklagt und für dieses Verfahren die Prozesskostenhilfe beantragt. Die Energiepreispauschale stellt eine Steuervergütung dar, die gegenüber dem Finanzamt durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann, sofern sie nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
Mit Beschluss vom 5.9.2023 (11K1588/23Kg) entschied das FG Münster zudem, dass daher das Finanzamt verklagt werden muss und nicht der Arbeitgeber. Die Klage gegen den Arbeitgeber ist unzulässig, da er nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. Die Auszahlung erfolgte zwar i.d.R. über die Arbeitgeber. Diese agierten jedoch lediglich als Auszahlstelle des Staates.
Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 111.21 KB |
· Artikel im Heft ·
Fehlverhalten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören zum Alltag dazu. Schnell aber werden Grenzen überschritten, die gravierende Konsequenzen nach
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2019. Die Klägerin war seit dem
Im Titelthema befassen sich Victoria Caliebe, Sven Fischer und Dr. Christoph Kurzböck mit Transformationsprozessen und arbeitsrechtlichen
Alternativ zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird oft auch eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen, mit der der Arbeitsvertrag aufgehoben
Das arbeitsgerichtliche Verfahren – Ein Überblick
Das Verfahren ist speziell auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten zugeschnitten und
Problempunkt
Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die