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Bild: Shawn Hempel/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Einklagen der Energiepreispauschale

Im Rahmen eines Verfahrens über die Beantragung von Prozesskostenhilfe hat das FG Münster entschieden, dass für Klagen, die die Auszahlung der Energiepreispauschale betreffen, die Finanzgerichte zuständig sind.

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