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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Einklagen der Energiepreispauschale
Im Rahmen eines Verfahrens über die Beantragung von Prozesskostenhilfe hat das FG Münster entschieden, dass für Klagen, die die Auszahlung der Energiepreispauschale betreffen, die Finanzgerichte zuständig sind.
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