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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Einladungspflicht bei Vorstellungsgespräch
Im Jahr 2016 bewarb sich der schwerbehinderte Kläger im öffentlichen Dienst bei einem Landesbetrieb auf eine Führungsposition. Wie üblich wurde bei dieser Besetzung ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchgeführt, das zunächst ein ca. einstündiges Auswahlgespräch umfasste. Im Anschluss folgte für die Bewerber, die im Rahmen des Gesprächs am meisten überzeugten, eine ca.
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