Einsatzverbot eines Kurierfahrers

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 Bild: pixabay.com
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Vor dem LAG Nürnberg (Urt. v. 3.3.2021 – 2 Sa 323/20) stritten die Parteien über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung während der Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden konnte. Die Spedition übernimmt ausschließlich Aufträge für ein Unternehmen. Dem Kurierfahrer oblag es, vorsortierte Pakete nach einer vorgeplanten Route zuzustellen. Bereits nach einer Beschäftigungszeit von rund einem Monat verhängte der einzige Kunde ein sog. „Offboarding“ wegen zahlreicher Beschwerden von Kunden.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Einsatzverbot eines Kurierfahrers
Seite 53
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