Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2025

1105
 Bild: master1305/stock.adobe.com
Bild: master1305/stock.adobe.com

Das aktuelle Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung spiegelt die Änderungen wider, die mit BMF-Schreiben vom 5.9.2024 (GZ IV C 5 – S 2378/19/10002 :002) bekannt gegeben wurden und seit Januar 2025 bei der Ausstellung zu beachten sind.

Wesentliche Änderungen betreffen folgende Sachverhalte:

  • Seit Januar 2025 entfällt die Anwendung der Tarifermäßigung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Daraus ergeben sich Anpassungen für den Ausweis entsprechender Bezüge. So sind künftig Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre in Zeile 9 auszuweisen, Entschädigungen (z. B. Abfindungen) und Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit (z. B. Langzeitboni) in Zeile 10. Die entsprechenden Beträge sind zusätzlich in dem in Zeile 3 auszuweisenden Bruttoarbeitslohn enthalten. Die Zeilen 11 bis 14 bleiben künftig leer, da die auf die in den Zeilen 9 und 10 ausgewiesenen Beträge entfallende Lohnsteuer und weitere Abzugssteuern nicht mehr gesondert ausgewiesen sind.
  • Aufgrund der aufgeschobenen Versteuerung von Vermögensbeteiligungen nach § 19a EStG ist zwar der geldwerte Vorteil im Jahr des Übertrags noch nicht lohnsteuerlich zu erfassen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der geldwerte Vorteil zu diesem Zeitpunkt bereits sozialversicherungspflichtig ist. Die Sozialversicherungsbeiträge auf den noch nicht steuerpflichtigen geldwerten Vorteil sind in den Zeilen 22 bis 27 auszuweisen.
  • Auf sonstigen steuerfreien Arbeitslohn entfallende Sozialversicherungsbeiträge sind weiterhin nicht zu bescheinigen. Die Aufteilung hat im Verhältnis des steuerpflichtigen Arbeitslohns zum gesamten Arbeitslohn des Bescheinigungszeitraums zu erfolgen.
  • Liegt Arbeitslohn von dritter Seite vor und ist der Dritte nach § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, muss für jeden Mitarbeiter eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden.
  • Eine Lohnsteuerbescheinigung ist nicht auszustellen, wenn keine Arbeitslohnzahlungen erfolgt sind, obwohl ELStAM abgerufen wurden.
  • Steuerfreie Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind in Zeile 14 auszuweisen. Das gilt ebenfalls für das ab 1.4.2024 eingeführte Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III). Für den Ausweis von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird eine neue Zeile 15a eingeführt.
  • Wird eine bereits übermittelte elektronische Lohnsteuerbescheinigung korrigiert wird die Übermittlung einer korrigierten Bescheinigung nicht beanstandet, sofern sie bis zum 28.2. des Folgejahres erfolgt.
  • Weitere bereits feststehende Änderung ab dem kommendem Jahr 2026: Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind ab 2026 nicht mehr in Zeile 28 auszuweisen. Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden ausschließlich die als ELStAM übermittelten Beträge berücksichtigt.

Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.

Sandra Peterson

Sandra Peterson
Steuerberaterin, Referent Lohnsteuer, ZF Group, München
AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen124.18 KB

· Artikel im Heft ·

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2025
Seite 60
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Das BMF hat mit Datum 8.10.2024 (IVC5 – S2367/23/10001:001) ein aktualisiertes Schreiben zu den Grundsätzen der Aufteilung von Arbeitslohn

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Mehrere Arbeitgeber (nachfolgend: Arbeitgeberinnen) betrieben eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Das BMF hat mit Datum 13.12.2024 sein überarbeitetes Schreiben „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Lohnsteuerabzug im

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Bisherige Rechtslage

Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten die einmalige Energiepreispauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt, sofern sie zum 1.9

Im Januar ist sie da: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dann hat der sog. gelbe Schein ausgedient und die elektronische Variante ist