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 Bild: Stockfotos-MG/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

ELStAM für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Seit dem 1.1.2020 ist der elektronische Abruf von Lohnsteuermerkmalen für gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt Steuerpflichtige freigeschaltet. Seither müssen Arbeitgeber die Daten im ELStAM-Verfahren abrufen. Das BMF-Schreiben vom 7.11.2019 (IV C 5 – S 2363/19/10007:001) enthält weitere Informationen zur Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren.

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