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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Energiepreispauschale 2022
Nach einer Entscheidung des FG Münster (Urt. v. 17.4.2024 – 14K1425/23 E) gehört die im Jahr 2022 durch die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmerausgezahlte Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Regelung des § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig.
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