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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Energiepreispauschale: Zuständigkeit bei Streitigkeiten
Nach einem Beschluss vom 1.12.2022 (1 Ca 1849/22) des ArbG Lübeck sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auszahlung der Energiepreispauschale auf finanzgerichtlichem Weg zu klären.
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