Seit Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Lohn- und Einkommenssteuerzahler. Erreicht wird das durch eine deutliche Erhöhung der Grenzbeträge, bis zu denen auf die Lohnsteuer kein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Die Erhöhung der Freigrenzen wird bei der Aufstellung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 berücksichtigt. Bei Arbeitnehmer-Ehepaaren mit bestimmten Fallkonstellationen und der Steuerklassenkombination III/V kann es zu verhältnismäßig hohen Voraus- bzw. Abschlusszahlungen kommen.
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Sandra Peterson

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Problempunkt
Die verheiratete Mitarbeiterin erhielt im Zeitraum von März bis Oktober 2010 monatlich 400 Euro, insgesamt 3.200 Euro. Sie legte dem
Problempunkt
Arbeitgeber und Finanzamt stritten über die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Nachforderungsbescheids aus Anlass einer