Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds

1105
 Bild: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com
Bild: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Ein Betriebsratsmitglied wandte sich gegen die sachgrundlose Befristung seines Arbeitsverhältnisses für zwei Jahre, das im Jahr 2023 auslief. Im Jahr 2022 hatte sich erstmals ein Betriebsrat konstituiert, dem der Mitarbeiter angehörte. Er machte geltend, dass die Nichtübernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine unzulässige Benachteiligung darstellt, die gem. § 78 Satz 2 BetrVG untersagt ist. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass er mit der Arbeitsleistung und dem persönlichen Verhalten des Mitarbeiters nicht so zufrieden gewesen sei, als dass er das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortführen wollte.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds
Seite 50 bis 51
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin in ein Auswahlverfahren einzubeziehen war. Während ihres Studiums war sie mehrfach

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?

Im Arbeitsverhältnis gilt wie auch sonst selbstverständlich die Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls schrankenlos gewährleistet

In der neuesten Folge geht es um die Weigerung eines Mitarbeiters, eine rote Hose zu tragen. Das Urteil des LAG Düsseldorf zu diesem Fall vom 21.5

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Niedersachsen stritten die Parteien u. a. über Ansprüche des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser war seit

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Hintergründe

Mangel an Arbeitskräften trifft auf Überschuss

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es in Deutschland im zweiten Quartal