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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds
Ein Betriebsratsmitglied wandte sich gegen die sachgrundlose Befristung seines Arbeitsverhältnisses für zwei Jahre, das im Jahr 2023 auslief. Im Jahr 2022 hatte sich erstmals ein Betriebsrat konstituiert, dem der Mitarbeiter angehörte. Er machte geltend, dass die Nichtübernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine unzulässige Benachteiligung darstellt, die gem.
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