Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds

1105
 Bild: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com
Bild: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Ein Betriebsratsmitglied wandte sich gegen die sachgrundlose Befristung seines Arbeitsverhältnisses für zwei Jahre, das im Jahr 2023 auslief. Im Jahr 2022 hatte sich erstmals ein Betriebsrat konstituiert, dem der Mitarbeiter angehörte. Er machte geltend, dass die Nichtübernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine unzulässige Benachteiligung darstellt, die gem. § 78 Satz 2 BetrVG untersagt ist. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass er mit der Arbeitsleistung und dem persönlichen Verhalten des Mitarbeiters nicht so zufrieden gewesen sei, als dass er das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortführen wollte.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

· Artikel im Heft ·

Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds
Seite 50 bis 51
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Die Parteien stritten über die finanzielle Abgeltung von 30 Urlaubstagen. Ab dem 25.11.2020 wurde der Arbeitnehmer mit

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Hamm stritten die Parteien um einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Lohnerhöhung unter dem Gesichtspunkt der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Arbeiten die Beschäftigten in Deutschland zu viel und zu hart? Die aktuellen Diskussionen um „Null-Bock-Tage“, die Viertagewoche und mehr

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Frei nach Karl Lagerfeld

„Wer im Jogginganzug an der Videokonferenz teilnimmt, hat die Kontrolle über seine Arbeit verloren!“ Ganz

Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

●Problempunkt

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt