Vor der Novellierung
Bereits nach der alten Rechtslage erhielten Arbeitnehmer auf Abruf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG. Es wurde dabei unterschieden, ob die Arbeitszeit im Zeitpunkt der Erkrankung bereits abgerufen war oder noch nicht. War die Arbeit bereits abgerufen, als die Arbeitsunfähigkeit eintrat, erhielt der Arbeitnehmer das Entgelt entsprechend der im Dienstplan vorgesehenen Arbeitszeit fortgezahlt (sog. Lohnausfallprinzip).
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Tim Gühring

· Artikel im Heft ·
Eine Mitarbeiterin stand bis zum 31.5.2022 in einem Beschäftigungsverhältnis. Der jährliche Urlaubsanspruch betrug 26 Tage. Vom 8.12.2018
Einführung
Mit dem Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 beabsichtigten die Bundestagsfraktionen der damaligen
Bisherige Rechtslage
Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Problempunkt
Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er hat bei der Beklagten in der Gepäckabfertigung gearbeitet und
Eine Lagermitarbeiterin, Jahrgang 1967, war seit dem 1.11.2015 bei einem Unternehmen beschäftigt. Ab dem 1.1.2019 erkrankte sie im Jahr