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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Entzug des Homeoffice-Arbeitsplatzes per Direktionsrecht
Ein angestellter Patentanwalt arbeitete an drei Tagen wöchentlich in seinem Homeoffice. Die Parteien hatten die Vermietung des Arbeitszimmers im Wohnhaus vereinbart. Der Anwalt nutzte ein dienstlich zur Verfügung gestelltes Notebook und verfügte über einen VPN-Zugang zum Server der Kanzlei. Ab Herbst 2017 führte der Inhaber der Kanzlei Verhandlungen über deren Veräußerung.
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