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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Erhöhte Entfernungspauschale

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale wird für die Wege zur Arbeit gewährt. Sie kann von Arbeitnehmern bei der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Seit 2021 gilt für die ersten 20 Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 Euro, ab dem 21. Kilometer sind es 0,35 Euro.

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