Erhöhte Entfernungspauschale

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 Bild: pixabay.com
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Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale wird für die Wege zur Arbeit gewährt. Sie kann von Arbeitnehmern bei der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Seit 2021 gilt für die ersten 20 Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 Euro, ab dem 21. Kilometer sind es 0,35 Euro.

Zum Ausgleich der derzeit hohen Treibstoffpreise wurde im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 die weitere Erhöhung der Entfernungspauschale vorgezogen und rückwirkend ab Anfang 2022 angehoben. Für die Jahre 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Kilometer der Entfernung nun eine Pauschale von 0,38 Euro. Eine steuerfreie Arbeitgebererstattung der Entfernungspauschale ist nicht möglich. Soweit Arbeitgeber steuerpflichtige Zuschüsse für die Pkw-Nutzung leisten, ergibt sich eine Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug, da die Zuschüsse bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % pauschal versteuert werden können.

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Sandra Peterson

Sandra Peterson
Steuerberaterin, Referent Lohnsteuer, ZF Group, München
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· Artikel im Heft ·

Erhöhte Entfernungspauschale
Seite 51
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