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 Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Erklärung zur Grundsteuer

Die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer lief am 31.1.2023 ab. Dem Vernehmen nach sollen zurzeit erst ca. 50 bis 60 % der angeforderten Erklärungen bei der Finanzverwaltung eingegangen sein. Verlängerungen dieser Frist sind derzeit nicht ersichtlich. Es wird aber u. U.

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