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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen

Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit unterliegen grundsätzlich der ermäßigten Besteuerung. Voraussetzung ist, dass die Vergütung sich auf eine Tätigkeit bezieht, die mindestens zwei Veranlagungszeiträume und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Durch die ermäßigte Besteuerung wird die ansonsten erhöhte Steuerbelastung bei einer Einmalauszahlung abgemildert.

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