Erstattung der Kosten für erweiterte Führungszeugnisse

1105
 Bild: itchaznong/stock.adobe.com
Bild: itchaznong/stock.adobe.com

Der BFH hat sich mit der lohnsteuerlichen Einordnung von Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse beschäftigt (Urt. v. 8.2.2024 – VI R 10/22).

Geklagt hatte ein kirchlicher Arbeitgeber, der Arbeitnehmer im sozialen Bereich beschäftigte, d. h. Geistliche, Lehrer, Erzieher und Sozialarbeiter.

Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

Entsprechend kircheninterner Vorgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und sonstigen Schutzbefohlenen verlangte er von den Beschäftigten die Beantragung erweiterter Führungszeugnisse. Die anfallenden Kosten übernahm der Arbeitgeber. Das Finanzamt sah darin steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die gegen das FG-Urteil eingelegte Revision des Finanzamtes wiesen die BFH-Richter zurück.

Die Kostenerstattung wird als im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegend angesehen und stellt deshalb keinen Arbeitslohn dar. Die Verpflichtung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse, verbunden mit der Kostenübernahme für deren Einholung, betraf nur kirchliche Rechtsträger auf Grundlage kirchenrechtlich verbindlicher Bestimmungen. Durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasste, zu Arbeitslohn führende Zuwendungen erbringt der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern nicht, wenn er ausschließlich eine eigene Verpflichtung erfüllt. Sofern die Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber für dessen eigenbetriebliche Tätigkeit zu tragenden Kosten zunächst verauslagen, liegt in der Erstattung dieser verauslagten Kosten kein Vorteil, der sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft darstellen könnte.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen109.39 KB

· Artikel im Heft ·

Erstattung der Kosten für erweiterte Führungszeugnisse
Seite 53
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Ein Beschäftigter einer Behörde in Rumänien, der überwiegend am PC arbeitete, hatte die Kostenübernahme für eine neue

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Sind die materiell-rechtlichen Fragen des Zivilprozesses entschieden oder entscheidungsreif – Gleiches gilt für den Arbeitsgerichtsprozess

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst sehen für zahlreiche Tätigkeitsmerkmale u.a. eine subjektive Voraussetzung vor, nämlich eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Entsendevorschriften

Grundlagen und Ziele des Entsenderechts

Die rechtliche und geistige Grundlage des Entsenderechts ist die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangssituation

Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Hintergrund

Mitglieder des Betriebsrats haben gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG einen Schulungsanspruch, dessen Zweck es ist, die