Kirchenrecht
Der BFH hat sich mit der lohnsteuerlichen Einordnung von Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte
Der Zweite Senat des BAG hatte den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV um eine Auslegung des Unionsrechts zu der
In dem Kündigungsschutzverfahren eines bei der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig beschäftigten Kirchenmusikers ist ein Urteil
Das BAG ersucht den EuGH um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein
Problempunkt
Der Kläger war bis 2016 langjährig als Küster und Reinigungskraft für die Beklagte, eine katholische Kirchengemeinde
Trotz Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, können etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers
Eine in Bezug genommene kirchliche Arbeitsrechtsregelung gilt für den Arbeitsvertrag auch hinsichtlich der darin enthaltenen Ausschlussfrist. Sie ist
Der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen steht ein Anspruch auf Beteiligung bei Verfahren über die Bewilligung von Sonntagsarbeit in
Ein Krankenhaus, das der römisch-katholischen Kirche verbunden ist, darf seine leitenden Angestellten hinsichtlich der Anforderung, sich loyal und
Problempunkt
Die Klägerin war als Alltagsbegleiterin bei einem kirchlichen Arbeitgeber angestellt, welcher Mitglied im Diakonisches Werk
Eine Stellenausschreibung darf nicht pauschal als Voraussetzung für die Einstellung eine bestimmte Konfession vom Bewerber verlangen. Das geht aus
Der EuGH hat entschieden, dass die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis
Der Generalanwalt Melchior Wathelet des EuGH hält die Kündigung eines katholischen Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus aufgrund seiner
Kirchliche Arbeitgeber können Arbeitsverträge abschließen, die keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören, muss wirksam gerichtlich überprüft
Übernimmt ein weltlicher Erwerber den Betrieb von einem kirchlichen Arbeitgeber im Wege des Betriebsübergangs, tritt der Erwerber nach § 613a Abs. 1
Die Verfassungsbeschwerde von ver.di gegen arbeitsrechtliche Entscheidungen zum „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht ist unzulässig, weil der