Direkt zum Inhalt
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Verhältnis von kirchlichem zu staatlichem Arbeitsrecht

Art. 140 GG; Art. 137 Abs. 3 WRV; §§ 138 Abs. 1, 242, 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; §§ 2 Abs. 3, 3 ARRG-D; § 4 ARGG-EKD

Problempunkt

Die Klägerin war als Alltagsbegleiterin bei einem kirchlichen Arbeitgeber angestellt, welcher Mitglied im Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. („Diakonisches Werk“) ist. Nach den geltenden kirchenrechtlichen Regelungen sind dessen Mitglieder u. a. verpflichtet, „das nach Kirchengesetz anzuwendende Arbeitsrecht“ anzuerkennen und zu beachten.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium