Verhältnis von kirchlichem zu staatlichem Arbeitsrecht
Problempunkt
Die Klägerin war als Alltagsbegleiterin bei einem kirchlichen Arbeitgeber angestellt, welcher Mitglied im Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. („Diakonisches Werk“) ist. Nach den geltenden kirchenrechtlichen Regelungen sind dessen Mitglieder u. a. verpflichtet, „das nach Kirchengesetz anzuwendende Arbeitsrecht“ anzuerkennen und zu beachten. Für die Arbeitsverträge sind entweder die im Verfahren der Arbeitsrechtsregelungen durch die Arbeitsrechtliche Kommission oder die im Verfahren kirchengemäßer Tarifverträge getroffenen Regelungen verbindlich.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
RAin Uta Höck
RA Kaspar Renfordt
· Artikel im Heft ·
Einführung
Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht gibt es seit der Etablierung eigener arbeitsrechtlicher Regelungen und Strukturen. Im
Ausgangssituation
Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022
Problempunkt
Der Kläger erhielt aus seiner Vorbeschäftigung bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Altersversorgung beim
Problempunkt
Die Arbeitgeberin und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung zu variablen
Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die
Nichtamtliche Orientierungssätze des BAG aus einem Urteil vom 25.4.2023 (9 AZR 187/22):
„Einzelvertragliche