Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen
§ 57 KAVO (a. F.); § 2 NachwG; §§ 305 ff. BGB
Problempunkt
Der Kläger war bis 2016 langjährig als Küster und Reinigungskraft für die Beklagte, eine katholische Kirchengemeinde, beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wurde die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) in ihrer jeweiligen Fassung einschließlich der Anlagen zum Bestandteil des Vertrags erklärt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
