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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen

§ 57 KAVO (a. F.); § 2 NachwG; §§ 305 ff. BGB

Problempunkt

Der Kläger war bis 2016 langjährig als Küster und Reinigungskraft für die Beklagte, eine katholische Kirchengemeinde, beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wurde die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) in ihrer jeweiligen Fassung einschließlich der Anlagen zum Bestandteil des Vertrags erklärt.

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