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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Erste Tätigkeitsstätte bei Bereitschafts(ruhe)zeiten
Ein Feuerwehrmann kann seine erste Tätigkeitsstätte in der Feuerwache haben, sodass Fahrtkosten zur Arbeit nur im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden können und nicht nach Reisekostengrundsätzen. Die Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte wird gem. § 9 Abs.
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