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Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung
In einem am 29.4.2021 veröffentlichten Urteil des BFH (v. 17.12.2020 – VI R 21/18) geht es um die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung.
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